„Auf Grund der Wetterlage ist ein Befahren des Weges am Silbersee entlang der B469 nur noch eingeschränkt möglich.
Die Einfahrt ist von beiden Seiten nur noch bis zum Verbotsschild erlaubt. Sollte ein NSG Mitglied dieses Fahrverbot missachten, wird er für den daraus entstehenden Schaden, zb. abrutschen des Hangs, belangt.“
Der Vorstand