COVID-19 Virus – Bewirtschaftungsmaßnahmen und Fischereisaison

Sehr geehrte Fischerinnen und Fischer,

aus gegebenem Anlass und aufgrund der derzeitigen Beschränkungen gibt der LFV Bayern den Bezirksverbänden, Berufsfischern und Einzelmitgliedern folgende Hinweise:

  • Aufgrund von Unklarheiten, ob das Fischen von den aktuellen Beschränkungen umfasst ist, ersuchen wir Sie die regelmäßigen und aktuellen Hinweise und Anordnungen hinsichtlich Coronavirus zu beachten. Einschränkungen dienen Ihrer und der Sicherheit anderer Personen.
  • Jegliche Veranstaltungen, darunter fallen auch Versammlungen, Königs- und Hegefischen, Ramadama-Aktionen, Fortbildungsmaßnahmen sind derzeit untersagt.
  • Die Bewirtschaftung von freien Gewässern und Teichen ist hiervon nicht betroffen. Fische in Teichanlagen müssen gefüttert und die Teiche gepflegt werden.
  • Fischbesatzmaßnahmen sind nach dem jetzigen Kenntnisstand zulässig. Zum einen kann man im Sinne der Hege Frühjahrsbesatzmaßnahmen nicht einfach in den Herbst verschieben. Zum anderen sind die meisten Teichanlagen voll und viele Teiche müssen im März/ April abgefischt werden, damit die Brut und die Setzlinge vom Bruthaus in die freiwerdenden Teiche gesetzt werden können. Ein „Überquellen“ der Anlagen muss vermieden werden, da andernfalls Krankheitsausbrüche unvermeidlich sind.
  • Das Fischen mit der Handangel ist nach derzeitiger Einschätzung im Sinne einer nachhaltigen Hege zulässig. Sollte sich diese Einschätzung ändern, werden wir Sie entsprechend informieren. Achten Sie allerdings streng auf einen ausreichenden Abstand zu anderen Anglern.
  • Da damit gerechnet werden muss, dass sich die Vorgaben täglich ändern, bitten wir darum, dass sie sich auf dem aktuellen Stand halten. Der LFV Bayern ist bemüht, Sie stets aktuell zu Informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sebastian Hanfland

Geschäftsführer

Schreibe einen Kommentar